Vorwürfe sind noch keine Urteile
Ich habe fast 18 Jahre lang als Stadtverordneter Verantwortung für Lübben getragen. Auch wenn ich der Stadtverordnetenversammlung heute nicht mehr angehöre, ist mir unsere Heimatstadt alles andere als gleichgültig.
Gerade deshalb beobachte ich mit Sorge, wie sich die aktuelle Auseinandersetzung im Lübbener Rathaus zunehmend von der sachlichen Ebene entfernt.
Es stehen schwere Vorwürfe im Raum. Der freigestellte Kämmerer Peter Tyra wirft Bürgermeister Jens Richter mögliche Dienstpflichtverletzungen vor. Darüber muss gesprochen werden. Das muss geprüft werden. Und wenn sich Vorwürfe bestätigen, müssen daraus selbstverständlich Konsequenzen gezogen werden.
Aber eines darf in einem Rechtsstaat niemals passieren: Aus einem Vorwurf darf nicht durch bloße Wiederholung bereits ein Urteil werden.
Erst prüfen, dann urteilen
In Teilen der öffentlichen Debatte scheint die Reihenfolge inzwischen eine andere zu sein.
Da werden Schuldige benannt, bevor die Sachverhalte aufgeklärt sind. Es wird darüber spekuliert, wer gehen müsse, bevor überhaupt feststeht, ob und welche Pflichtverletzungen tatsächlich vorliegen.
Das halte ich für falsch.
Auch wenn wir hier nicht über ein Strafverfahren sprechen, sollte für eine seriöse politische Bewertung derselbe rechtsstaatliche Mindeststandard gelten: Vorwürfe müssen geprüft und Sachverhalte vollständig aufgeklärt werden, bevor aus Verdachtsmomenten Schuldzuweisungen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb folgerichtig eine Stellungnahme des Bürgermeisters verlangt. Jens Richter hat sich bislang nicht öffentlich zu den einzelnen Anschuldigungen eingelassen und wartet den weiteren Gang des Verfahrens ab.
Warum sollte man also heute bereits ein Urteil sprechen, wenn diejenigen, die für die Prüfung verantwortlich sind, den Sachverhalt noch aufarbeiten?
Das wäre keine Aufklärung. Das wäre Vorverurteilung.
Ein Kämmerer hat eine wichtige Stellung – aber er ist kein „Staat im Staate“
Ein Kämmerer hat in einer Kommune eine besondere und wichtige Aufgabe. Er muss auf Haushaltsrisiken hinweisen, die Rechtmäßigkeit der Haushaltswirtschaft im Blick behalten und gegebenenfalls auch unangenehme Wahrheiten aussprechen. Das bedeutet aber nicht, dass der Kämmerer die politische Richtung einer Stadt bestimmt.
Die Brandenburgische Kommunalverfassung weist dem Kämmerer eine besondere fachliche Stellung zu. Gleichzeitig leitet der Bürgermeister die Verwaltung, und die grundlegenden politischen Entscheidungen trifft die demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung. Ein Kämmerer muss warnen, wenn er finanzielle Risiken sieht. Er darf unbequem sein – manchmal muss er es sogar sein. Aber seine finanzpolitischen Vorstellungen sind nicht automatisch politische Entscheidungen.
Wenn aus Sicht der Kämmerei Personalstrukturen, die Kita-Landschaft, die Feuerwehr oder andere kommunale Einrichtungen überprüft werden müssen, ist das zunächst eine fachliche Empfehlung. Ob daraus Schließungen, Zusammenlegungen, Einsparungen oder bewusst andere Prioritäten entstehen, entscheiden die dafür demokratisch legitimierten Verantwortlichen.
Die TKS: Zur Wahrheit gehört die gesamte Verantwortungskette
Besonders deutlich wird diese notwendige Differenzierung beim Umgang mit der ehemaligen Tourismus-, Kultur- und Stadtmarketing Lübben GmbH – der TKS. In Teilen der öffentlichen Diskussion wird deren Insolvenz inzwischen nahezu ausschließlich mit dem Bürgermeister verbunden.
Die dokumentierte Abfolge war jedoch komplexer.
Mitte Dezember 2025 verhängte der Kämmerer eine Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026. Von dieser Sperre waren ausdrücklich auch die städtischen Zuschüsse an die TKS betroffen. Ohne diese Mittel stellte die TKS anschließend einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Damit endet die Betrachtung aber noch nicht.
Denn eine Haushaltssperre ist keine Entscheidung, der die gewählten Stadtverordneten hilflos gegenüberstehen. § 73 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung gibt der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich die Möglichkeit, eine Haushaltssperre ganz oder teilweise wieder aufzuheben.
Die Stadtverordneten waren also keine Zuschauer.
Wenn eine politische Mehrheit der Auffassung gewesen wäre, dass die Zuschüsse an die TKS trotz der dramatischen Haushaltslage weiterfließen sollten, hatte das Parlament ein Instrument, sich mit der Sperre auseinanderzusetzen. Soweit aus den veröffentlichten Unterlagen ersichtlich, erfolgte vor dem Insolvenzantrag kein entsprechender Beschluss zur Aufhebung der TKS-bezogenen Sperre.
Wer heute politische Verantwortung einfordert, muss deshalb auch die damalige Rolle des Stadtparlaments in die Betrachtung einbeziehen.
Interessant ist auch die Entstehung des Konsolidierungskonzeptes
Bemerkenswert bleibt für mich die Vorgeschichte der Haushaltskonsolidierung. Die konkrete Beschlussvorlage für ein freiwilliges Haushaltskonsolidierungskonzept kam im September nicht aus der Verwaltung, sondern wurde von vier Fraktionen – CDU, Pro Lübben, SPD/Bündnis 90 und diestadtfraktion – in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Auf den ersten Blick kann daraus der Eindruck entstehen, erst die Stadtverordneten hätten die Verwaltung zum Handeln bewegen müssen.
Doch genau an dieser Stelle lohnt sich ein genauerer Blick. Denn Bürgermeister Jens Richter hatte bereits Monate zuvor öffentlich erklärt, dass die Stadt ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept vorbereite. Bereits im Mai 2026 wurde öffentlich von einem solchen „Fahrplan für stabile Finanzen“ gesprochen; auch im Juni wurde offiziell mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung dieses Konzept erarbeite.
Noch bemerkenswerter ist allerdings, was Peter Tyra selbst in seiner späteren Stellungnahme schreibt.
Dort schildert er ein Gespräch vom 2. September 2026 und hält ausdrücklich fest, der Bürgermeister habe „erneut die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes“ gewünscht. Tyra wiederum habe – nach eigener Darstellung „zum wiederholten Male“ – deutlich gemacht, dass ein solches Haushaltssicherungskonzept aus seiner Sicht nicht helfen werde.
Das wirft eine völlig andere Frage auf, als sie derzeit vielfach öffentlich gestellt wird:
Hat der Bürgermeister die Erarbeitung eines solchen Konzeptes tatsächlich verhindert – oder wollte er gerade ein solches Konzept und stieß damit beim zuständigen Kämmerer auf fachlichen Widerstand?
Und noch deutlicher gefragt:
Warum lag ein vom Bürgermeister öffentlich angekündigtes und nach Tyras eigener Darstellung von ihm wiederholt gewünschtes Konsolidierungskonzept Monate später noch immer nicht entscheidungsreif vor?
Ich kann aus den bisher bekannten Unterlagen nicht feststellen, dass Peter Tyra eine förmliche dienstliche Weisung erhalten und deren Umsetzung ausdrücklich verweigert hätte. Eine solche Behauptung wäre derzeit zu weitgehend.
Aber seine eigene Darstellung belegt zumindest, dass er die vom Bürgermeister gewünschte Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes fachlich ablehnte und wiederholt erklärte, ein solches Konzept werde aus seiner Sicht nicht helfen.
Dann muss die Frage erlaubt sein, ob hier möglicherweise nicht der Bürgermeister den Kämmerer „ausgebremst“ hat, sondern ob umgekehrt der zuständige Kämmerer einen vom Bürgermeister gewünschten politischen und administrativen Prozess nicht mit der notwendigen Konsequenz vorangetrieben hat. Das ist gerade deshalb relevant, weil später ausgerechnet die Fraktionen tätig werden und die konkrete Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung einbringen mussten.
Damit erhält die Geschichte eine andere Perspektive.
Es geht nicht darum, Peter Tyra dafür zu kritisieren, dass er eine fachlich andere Auffassung vertreten hat. Natürlich darf ein Kämmerer sagen, dass er ein bestimmtes Instrument für ungeeignet hält. Aber irgendwann endet die fachliche Beratung und beginnt die Führungs- und Entscheidungsebene.
Ein Kämmerer berät. Ein Bürgermeister führt die Verwaltung. Und die Stadtverordnetenversammlung entscheidet politisch.
Wenn die Verwaltungsleitung ein Konsolidierungskonzept will und der politische Raum ein solches Konzept verlangt, kann nicht allein die Auffassung des Kämmerers, dieses Instrument werde „nicht helfen“, darüber entscheiden, ob es erarbeitet wird oder nicht.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr nur:
Warum mussten die Fraktionen schließlich selbst aktiv werden?
Sondern auch:
Was geschah zwischen der öffentlichen Ankündigung des Bürgermeisters im Frühjahr, seinem nach Tyras eigener Darstellung wiederholt geäußerten Wunsch nach einem solchen Konzept und der erst Monate später durch die Fraktionen eingebrachten Beschlussvorlage?
Diese zeitliche und organisatorische Lücke gehört genauso aufgeklärt wie die Vorwürfe des Kämmerers gegen den Bürgermeister.
Fachliche Warnungen sind wichtig – politische Entscheidungen bleiben politische Entscheidungen
Ich halte nichts davon, einen Kämmerer dafür anzugreifen, dass er vor einer schlechten Haushaltslage warnt. Das ist seine Aufgabe.
Ich halte aber ebenso wenig davon, aus der besonderen fachlichen Stellung des Kämmerers abzuleiten, seine Vorstellungen müssten von Bürgermeister und Stadtverordneten umgesetzt werden.
Die Fachverwaltung liefert Zahlen, Rechtsbewertungen und Handlungsalternativen. Der Bürgermeister trägt Führungsverantwortung. Die Stadtverordneten treffen die politischen Grundentscheidungen.
Und genau deshalb darf sich auch das Parlament bei schwierigen Entscheidungen nicht aus seiner Verantwortung verabschieden.
Schweigen zu einem Personalvorgang ist nicht automatisch Vertuschung
Auch die derzeitige Zurückhaltung des Rathauses wird öffentlich teilweise als verdächtig dargestellt. Ich sehe das anders.
Bei einem laufenden Personalverfahren gibt es Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und dienstrechtliche Grenzen dessen, was öffentlich verbreitet werden darf. Das mag kommunikativ unbefriedigend sein. Aber ein Arbeitgeber darf Personalangelegenheiten nicht auf dem Marktplatz ausbreiten, nur weil die öffentliche Neugier groß ist. Transparenz bedeutet nicht, jedes vertrauliche Detail sofort zu veröffentlichen.
Lübben braucht jetzt Ruhe, Klarheit und Fairness
Ich kenne die kommunalpolitische Arbeit lange genug, um zu wissen, wie schnell aus sachlichen Konflikten persönliche Schlachten werden können.
Am Ende verlieren dabei fast immer alle. Der Bürgermeister. Die Verwaltung. Die Stadtverordneten. Und vor allem die Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb wünsche ich mir, dass Lübben jetzt zu einer sachlichen Reihenfolge zurückkehrt: Zunächst werden die Vorwürfe vollständig aufgeklärt. Dann erhält der Bürgermeister Gelegenheit, zu jedem einzelnen Punkt Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Fakten rechtlich bewertet.
Und erst danach werden politische oder dienstrechtliche Konsequenzen diskutiert.
Nicht andersherum.
Wer Aufklärung verlangt, darf das Ergebnis dieser Aufklärung nicht vorher festlegen. Und wer Verantwortung einfordert, muss bereit sein, auch die eigene Verantwortung zu betrachten.
Nach fast 18 Jahren kommunalpolitischer Arbeit bin ich überzeugt: Demokratie zeigt ihre Stärke nicht dann, wenn alle einer Meinung sind. Sie zeigt ihre Stärke gerade im Konflikt – wenn wir trotz unterschiedlicher Auffassungen Regeln, Zuständigkeiten und Anstand achten.
Lübben braucht jetzt keine Sieger und Verlierer.
Lübben braucht Klarheit.
Und die entsteht nicht durch die lauteste Schlagzeile, sondern durch Fakten.